Grundvermögensteuer:
Der registrierte Besitzer des Eigentums ist für diese jährliche Steuer, die auf dem Wert des Eigentums per 1. Januar 1980 basiert, haftbar.
Wert des Eigentums (per 1.1.1980) in €
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% |
- € 40,000* |
0.6 |
€ 40,001 - € 120,000 |
0.8 |
€ 120,001 - € 170,000 |
0.9 |
€ 170,001 - € 300,000 |
1.1 |
€ 300,001 - € 500,000 |
1.3 |
€ 500,001 - € 800,000 |
1.5 |
€ 800,001 - € 3.00,000 |
1.7 |
More than € 3.000.000 |
1.9 |
*Besitzer von Immobilien deren Gesamtwert 1980 nicht mehr als 12.500€ war sind ausgenommen. Besitzer von Immobilien deren Gesamtwert 1980 12.500€ überschritt, müssen Steuer auf den Gesamtwert von 1980 zahlen und profitieren nicht von der 12.500€ Ausnahmeregelung. Die steuerpflichtige Grenze betrifft den kumulierten Wert der Immobilien, die auf den Namen einer Person registriert sind.
Kapitalgewinnsteuer:
Kapitalgewinnsteuer wird (wenn die Veräuβerung nicht steuerpflichtig ist) mit einem Satz von 20% auf Erträge aus der Veräuβerung von Grundbesitz in Zypern erhoben, einschlieβlich Erträge aus der Veräuβerung von Aktien von Firmen die derartigen Grundbesitz besitzen, mit Ausnahme von Aktien die an einer anerkannten Börse gelistet sind. Für die folgenden Veräuβerungen von Grundbesitz wird keine Kapitalgewinnsteuer erhoben:
- Übertragungen aufgrund eines Todesfalls
- Geschenk von Elternteil zu Kind oder zwischen Ehemann und Ehefrau oder zwischen Verwandten bis dritten Grades
-Geschenk an eine Firma deren Firmenaktionäre Mitglieder der Familie des Donors sind
- Geschenke einer Familienfirma an ihre Aktionäre
- Geschenke an Wohltätigkeitsorganisationen und die Regierung
- Austausch von Immobilien
Haftbarkeit ist beschränkt auf seit 1. Januar 1980 aufgelaufene Erträge. Die Kosten die vom Bruttoerlös der Veräuβerung von Grundbesitz abgezogen werden, sind sein Marktwert am 1. Januar 1980 oder die Kosten für Anschaffung und Verbesserungen der Immobilie, falls nach 1. Januar 1980 ausgeführt, inflationsbereinigt bis zum Datum der Veräuβerung auf der Basis des Verbraucherpreisindex in Zypern. Ausgaben in Bezug auf die Anschaffung und Veräuβerung von Grundbesitz werden auch abgezogen, gemäβ bestimmter Bedingungen d.h. Gebühren für Eigentumsübertragung, Gerichtskosten usw.
Personen können vom Veräuβerungsgewinn folgendes abrechnen:
- Veräuβerung des privaten Wohnsitzes (gemäβ bestimmter Bedingungen) 85.430
- Veräuβerung landwirtschaftlich genutzter Fläche eines Landwirtes 25.629
-Jede andere Veräuβerung 17.086
Die obigen Ausnahmen sind lebenslange Ausnahmen gemäβ eines lebenslangen Gesamthöchstbetrags von 85.430€
Stempelgebühr:
Basierend auf dem neu modifizierten Gesetz für Stempelgebühren 173 (1) 2013, welches ab 1. März 2013 in Kraft ist, Stempelgebühr für Kaufverträge ist wie folgt:
The first 5,000 NIL
5,001-170,000 1,50 ‰ on the value or part thereof
Over 170,001 2,00 ‰ on the value or part thereof with a MAXIMUM LIMIT of €20,000
Beispiel Kaufvertrag Wert 250.000€
First €5,000 |
NIL |
For next €165,000 will be paid €1,50 ‰ i.e. |
€ 247,50 |
For remaining €80,000 will be paid €2,00 ‰ i.e. |
€160,00 |
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€407,50 |
Es gibt eine Höchstgrenze von 20.000€ für zu zahlende Stempelgebühr für einen Kaufvertrag/Vereinbarung.
Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer ist am 1. Januar 2000 abgeschafft worden. Der Nachlassverwalter / Testamentsvollstrecker des Vermögens eines Verstorbenen, ist nach dem Gesetz für den Nachlass verstorbener Personen gefordert, innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum bei den Steuerbehörden eine Erklärung über Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen vorzulegen.
Disclaimer
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